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Liebe Mitglieder,

das Landratsamt Bodensee, Amt für Bürgerservice, Schifffahrt und Verkehr, informierte uns wie folgt:

Yachthäfen fallen nach Auslegung des Verkehrsministeriums unter den Begriff Sportstätten im Sinne der CoronaVO.“

Sie fallen damit unter die Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO) und sind bis zum 19.4.2020 geschlossen zu halten.

Wir informieren Sie selbstverständlich, wenn sich Änderungen ergeben sollten.

Bleiben Sie gesund!

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