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Liebe Mitglieder des Yachtclub Meersburg,

schön, dass wir wieder segeln dürfen!

Damit wir den Segelbetrieb auch in unserem Hafen wieder ermöglichen können, musste der Vorstand allerdings Regeln aufstellen, um der aktuellen Corona-Verordnung der Landesregierung zu genügen und die unbedingt beachtet werden müssen.

„Hinter der Lockerung steht das Vertrauen, ja die Zuversicht, dass wir alle mit den neuen Möglichkeiten verantwortungsvoll und behutsam umgehen. Es liegt nun bei jedem einzelnen von uns, ob wir den Pfad der Lockerung weiter beschreiten werden können, oder ob durch unser eigenes Verhalten das Virus wieder stärker um sich greifen kann und wir die Maßnahmen wieder verschärfen müssen.“ (aus der Corona-Verordnung der Landesregierung vom 11. Mai 2020)

Hafen:
Der Hafen ist ab dem 11. Mai 2020 wieder geöffnet. Die Boote können unter Einhaltung der Auflagen wieder genutzt werden. Das Übernachten auf dem Boot im Hafen ist z.B. dann erlaubt, wenn der Bootsbesitzer autark, d.h. eine eigene Sanitäreinrichtung im Boot vorhanden ist.

Das Hafengelände darf allerdings nur zur Ausübung des Sports genutzt werden.

Der Aufenthalt darüber hinaus ist nicht gestattet. Das bedeutet: Verweilen auf der Clubterrasse und gesellige Zusammenkünfte sind vorläufig nicht erlaubt.

Clubhaus:
Das Clubhaus muss geschlossen bleiben. Auch alle Duschräume müssen vorerst abgesperrt bleiben. Eine Toilette (Damentoilette) wurde geöffnet. Das Aufsuchen der Toilette sollte wegen fehlender Ausweichmöglichkeiten bei Begegnungen, aus östlicher Richtung, das Verlassen derselben in westlicher Richtung erfolgen (Einbahnstraßenprinzip).

Getränkeentnahme und die Verwendung von clubeigenem Geschirr sind nicht erlaubt.

Jugendtraining:
Das Jugendtraining findet vorerst nicht statt.

Veranstaltungen:
Das Ansegeln wird abgesagt. Über mögliche Alternativen werden wir Sie kurzfristig informieren.

Segeln auf dem Bodensee:
Die Grenzen zu den Nachbarstaaten Österreich und Schweiz sind geschlossen. Der Grenzübertritt und das Anlaufen ausländischer Häfen ist verboten.

Einschränkungen:

  • Personen mit typischen Corona-Krankheitssymptomen und deren Begleitpersonen sowie Personen, die Kontakt zu infizierten Personen innerhalb der letzten 14 Tage hatten und/oder gehabt haben könnten, dürfen das Clubgelände nicht betreten.
  • Die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln sowie der Inhalt der Corona-Verordnung der Landesregierung wird als bekannt vorausgesetzt und ist zwingend zu beachten.

Einverständnis:
Mit dem Betreten des Clubgeländes und der Terrasse oder des Hafens akzeptieren die Clubmitglieder diese Regeln. Die aktuell gültige Version der Verhaltensregeln wird im Schaukasten am Clubhaus ausgehängt.

Zum Schluss unser Appell an alle:

Wir sollten durch unser Verhalten unter allen Umständen vermeiden, dass die Lockerungen aufgehoben werden müssen und deshalb bitten wir alle, durch ihr Verhalten ein Vorbild für alle zu sein, weil wir nur gemeinsam diese schwierige Zeit überbrücken können.

Im Namen des Vorstands

Harry Bücher

  1. Vorsitzender des YC-Meersburg
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